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Sonntag, 7. November 2010

Bilderklau im Internet

Es ist meist so einfach, sich im Web mit den Fotos anderer zu schmücken. Oft reicht (beim PC) ein Klick mit der echten Maustaste, um ein Foto zu speichern und für eigene Zwecke zu verwenden.

Wer dann noch "clever" genug ist, benennt erst einmal den Dateinamen um, bevor er es online wieder verwendet. In der Regel sind es Zufälle, dass man eigene Fotos bei Anderen wieder findet. Beispielsweise durch die Google-Bildersuche. Oder man recherchiert selbst bzw. nutzt entsprechende Software oder Dienstleister.

Mitunter sind die Fotodiebe aber so dreist, dass man dies nicht einmal tun muss. Sie sparen sich neben den Kosten für den rechtmäßigen Erwerb der Fotos auch noch die Hostingkosten und binden das Bild einfach ein. In Blogsoftware zum Beispiel geht dies ganz einfach mit "Bild URL kopieren". Was hier automatisch im Hintergrund passiert, kann man auch in jeder beliebigen Webseite manuell nachvollziehen...

Einziger Haken: Wer entsprechende Auswertungstools für seine Website oder sein Blog am Laufen hat, bemerkt recht schnell diese diebischen Elstern.

Ich bin jetzt per Zufall auf einen Beitrag von Jochen Schweizer gestoßen, der genau diese Situation beschreibt.
Und gleich noch eine clevere Lösung für solche Fälle mitliefert: Man ersetze das betreffende Foto temporär durch eine (möglichst gleich große) kreativ gestaltete Werbegrafik. Diese muss natürlich den gleichen (ursprünglichen) Dateinamen erhalten.

Und schon sehen alle Besucher der Website des Diebes, was Sache ist. Je nachdem, wie intensiv der Betreffende die Website pflegt, kann diese unerwartete Werbung schon einige Zeit für Interesse sorgen. Im geschilderten Beispiel dauerte es eine Woche, bis der diebische Seitenbetreiber darauf aufmerksam wurde.

Mir persönlich gefällt diese Variante wesentlich besser, als gleich mittels Anwalt schweres Geschütz in Stellung zu bringen.



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Sonntag, 3. August 2008

Panoramafreiheit in Gefahr

Um begriffliche Irrtümer zu vermeiden: Es geht in diesem Beitrag nicht um zusammen gestichte Panoramen von Landschaften, sondern um die Panoramafreiheit im juristischen Sinne.

Das Fotografieren von Straßen, Häusern oder Kunstwerken im öffentlichen Raum, also an Stellen, die jedermann zugänglich sind wie etwa Fußgängerzonen oder Plätzen ist bislang laut Gesetz erlaubt. Das Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte regelt in §59, dass es eine so genannte Panorama- oder Straßenbildfreiheit gibt, nach der urheberrechtlich geschützte Gegenstände wie beispielsweise Kunstobjekte oder Gebäude, die von öffentlichen Verkehrswegen aus zu sehen sind, bildlich wiedergegeben werden dürfen. Es dürfen also Fotos gemacht und vor allem auch veröffentlicht werden.

Und wo ist das Problem?

Tatsächlich war das bis vor einiger Zeit noch das allgemeine Verständnis von Panoramafreiheit, bis sich die Enquête-Kommission „Kultur in Deutschland“ des Bundestages dazu entschlossen hat, bar jeglicher Sachkenntnis und ohne Befragung der Journalistenverbände, die Panoramafreiheit deutlich einschränken zu wollen. Die Empfehlung lautet, eine Vergütungspflicht für die Abbildung von Werken – ausgenommen Bauwerken – im öffentlichen Raum einzuführen, die dann eintritt, wenn die Abbildung gewerblich verwertet wird und die Darstellungsabsicht sich auf das jeweilige Werk richtet. So zu finden auf Seite 265 des Berichtes der Enquête-Kommission.

Im Falle der Panoramafreiheit muss man sich fragen, welche Kriterien zu diesem recht seltsamen Vorschlag geführt haben. Der Verdacht liegt nahe, dass es eine Mischung aus dem Wunsch, eine weitere Einnahmequelle für Vergütungsinstanzen jeglicher Couleur zu eröffnen und einem Unverständnis (um nicht von Misstrauen zu sprechen) für Fotografen gewesen sein mag.

Ich mag jetzt nicht den oft geäußerten Satz wiederholen "In Zukunft zahlen wir noch Steuern fürs Luftholen" - allein die Gedankengänge dieser fragwürdigen Kommission gehen in diese Richtung und sind in dieser Form nicht nachvollziehbar.

Ich möchte daher alle Hobby-, Semi- und professionellen Fotografen bitten, einmal bei http://www.pro-panoramafreiheit.de/ vorbei zu schauen, sich eine Meinung zu bilden und diese gegebenenfalls dort zu artikulieren.

Wie schrieb Urs Schweitzer dort so treffend: "Die Initiative “PRO PANORAMAFREIHEIT” hat meine volle Unterstützung. Die Abschaffung / Einschränkung der Panoramafreiheit trifft jeden freien Fotografen, die Bildagenturen und viele Verlage ins Mark. Es schafft nur “Arbeit” für Juristen, passt aber leider in den allgemeinen Trend alles und jeden kontrollieren, überwachen zu wollen und ist letztendlich nichts als Zensur. WILLKOMMEN IN ABSURDISTAN !"



myby.de



Mittwoch, 2. Juli 2008

Fotowettbewerbe - Licht und Schatten

Fotowettbewerbe werden von unterschiedlichen Veranstaltern ausgeschrieben - von Kameraherstellern über Computer/Foto-Zeitschriften bis hin zu Fotocommunities. Auch ich habe ja hier eine Rubrik "Fotowettbewerb" und bemühe interessante Ausschreibungen aufzulisten.

Was für Viele im ersten Moment nur der Spaß an der Sache - verbunden mit der Hoffnung auf einen der ausgelobten Preise - ist, kann jedoch auch sehr schnell zum juristischen Bumerang werden, wenn man das "Kleingedruckte" in den Teilnahmebedingungen nicht gründlich liest.

Ulla Schmitz hat sich auf http://www.fotowettbewerbe.de/bildrechtlos/ genau diesen Themas angenommen und zeigt hier auf, wo die Schwachstellen diverser Anbieter von solchen Wettbewerben liegen.

Die Abtretung aller Nutzungsrechte ist schon folgenschwer genug, aber noch harmlos gegenüber Passagen, wie sie im Wettbewerb von DTAG/Lumix zu finden sind: "“Sollte die DTAG von Dritten wegen des Fotos in Anspruch genommen werden, werde ich die DTAG von diesen Ansprüchen freistellen …sowie die notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung für die DTAG übernehmen.”

Ich finde, dass Ulla Schmitz mit der Gegenüberstellung negativer und positiver Beispiele mehr als einen guten Ansatz geliefert hat, sich über die Teilnahme an Fotowettbewerben vorab Gedanken zu machen und vor allem die Teilnahmebedingungen genauestens unter die Lupe zu nehmen.






Donnerstag, 1. November 2007

Fotos im Web und was man gegen den Klau tun kann


Das Internet lebt neben dem Text vor allem auch von optischen Elementen, von denen das Foto wohl unbestritten eines der wichtigsten ist. Ob eigene Website oder eBay-Auktion, ob kommerzieller Web-Shop oder privater Blog - ohne Fotos geht fast nichts. Um so ärgerlicher ist es, wenn man das eigene Foto plötzlich anderswo wieder findet. neben dem Textklau ist die unerlaubte Verwendung fremden Fotomaterials eines der häufigsten Eigentumsdelikte im Web.

Dabei wird mehr oder weniger Aufwand betrieben, um die Kopie vom Original zu unterscheiden. Ob Spiegelung oder anderweilige Modifikation - bis hin zum Einsetzen des eigenen Namens auf dem fremden Bildmaterial ist dabei alles mehr oder minder "üblich".

Welche rechtlichen Aspekte in der Praxis den Fotografen vor Missbrauch seiner Aufnahmen schützen, zeigt ein Beitrag in Channelpartner.

Hier wird aufgezeigt, welche rechtlichen Möglichkeiten es gibt, um sich gegen die "Drag&Drop-Mentalität" zu Wehr zu setzen. Lesenswert!

Samstag, 5. Mai 2007

Der Englische Garten in München - ein Foto wert?

Eine provokative Frage, wenn man ihr einen anderen Sinn gibt: Was ist es dem beruflich tätigen Fotografen wert, in Bayerischen Gartenanlagen fotografieren zu wollen?

Nadine Olonetzky schildert ihre Sicht auf die Sachlage in Bayern.

Ihre Meinung: "Das Resultat muss jeden Fotografen, jede Fotografin zumindest sehr erstaunen: Das Finanzministerium verlangt nicht nur eine Gebühr von 50 Euro für die Fotogenehmigung (wie sich herausstellt der Mindestbetrag), was ja noch nachvollziehbar ist. Auch eine Reproduktionsgebühr von 105 Euro soll bitteschön entrichtet, zudem ein Belegsexemplar des Buchs und ein Belegsexemplar der Fotografie abgeliefert werden und die Bildlegende mit dem Vermerk «Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen» ergänzt werden!"

Der Beitrag kann sicher kontrovers diskutiert werden, lesenswert ist er allemal.



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