Sonntag, 3. August 2008

Panoramafreiheit in Gefahr

Um begriffliche Irrtümer zu vermeiden: Es geht in diesem Beitrag nicht um zusammen gestichte Panoramen von Landschaften, sondern um die Panoramafreiheit im juristischen Sinne.

Das Fotografieren von Straßen, Häusern oder Kunstwerken im öffentlichen Raum, also an Stellen, die jedermann zugänglich sind wie etwa Fußgängerzonen oder Plätzen ist bislang laut Gesetz erlaubt. Das Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte regelt in §59, dass es eine so genannte Panorama- oder Straßenbildfreiheit gibt, nach der urheberrechtlich geschützte Gegenstände wie beispielsweise Kunstobjekte oder Gebäude, die von öffentlichen Verkehrswegen aus zu sehen sind, bildlich wiedergegeben werden dürfen. Es dürfen also Fotos gemacht und vor allem auch veröffentlicht werden.

Und wo ist das Problem?

Tatsächlich war das bis vor einiger Zeit noch das allgemeine Verständnis von Panoramafreiheit, bis sich die Enquête-Kommission „Kultur in Deutschland“ des Bundestages dazu entschlossen hat, bar jeglicher Sachkenntnis und ohne Befragung der Journalistenverbände, die Panoramafreiheit deutlich einschränken zu wollen. Die Empfehlung lautet, eine Vergütungspflicht für die Abbildung von Werken – ausgenommen Bauwerken – im öffentlichen Raum einzuführen, die dann eintritt, wenn die Abbildung gewerblich verwertet wird und die Darstellungsabsicht sich auf das jeweilige Werk richtet. So zu finden auf Seite 265 des Berichtes der Enquête-Kommission.

Im Falle der Panoramafreiheit muss man sich fragen, welche Kriterien zu diesem recht seltsamen Vorschlag geführt haben. Der Verdacht liegt nahe, dass es eine Mischung aus dem Wunsch, eine weitere Einnahmequelle für Vergütungsinstanzen jeglicher Couleur zu eröffnen und einem Unverständnis (um nicht von Misstrauen zu sprechen) für Fotografen gewesen sein mag.

Ich mag jetzt nicht den oft geäußerten Satz wiederholen "In Zukunft zahlen wir noch Steuern fürs Luftholen" - allein die Gedankengänge dieser fragwürdigen Kommission gehen in diese Richtung und sind in dieser Form nicht nachvollziehbar.

Ich möchte daher alle Hobby-, Semi- und professionellen Fotografen bitten, einmal bei http://www.pro-panoramafreiheit.de/ vorbei zu schauen, sich eine Meinung zu bilden und diese gegebenenfalls dort zu artikulieren.

Wie schrieb Urs Schweitzer dort so treffend: "Die Initiative “PRO PANORAMAFREIHEIT” hat meine volle Unterstützung. Die Abschaffung / Einschränkung der Panoramafreiheit trifft jeden freien Fotografen, die Bildagenturen und viele Verlage ins Mark. Es schafft nur “Arbeit” für Juristen, passt aber leider in den allgemeinen Trend alles und jeden kontrollieren, überwachen zu wollen und ist letztendlich nichts als Zensur. WILLKOMMEN IN ABSURDISTAN !"



myby.de



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