Sonntag, 3. August 2008

Panoramafreiheit in Gefahr

Um begriffliche Irrtümer zu vermeiden: Es geht in diesem Beitrag nicht um zusammen gestichte Panoramen von Landschaften, sondern um die Panoramafreiheit im juristischen Sinne.

Das Fotografieren von Straßen, Häusern oder Kunstwerken im öffentlichen Raum, also an Stellen, die jedermann zugänglich sind wie etwa Fußgängerzonen oder Plätzen ist bislang laut Gesetz erlaubt. Das Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte regelt in §59, dass es eine so genannte Panorama- oder Straßenbildfreiheit gibt, nach der urheberrechtlich geschützte Gegenstände wie beispielsweise Kunstobjekte oder Gebäude, die von öffentlichen Verkehrswegen aus zu sehen sind, bildlich wiedergegeben werden dürfen. Es dürfen also Fotos gemacht und vor allem auch veröffentlicht werden.

Und wo ist das Problem?

Tatsächlich war das bis vor einiger Zeit noch das allgemeine Verständnis von Panoramafreiheit, bis sich die Enquête-Kommission „Kultur in Deutschland“ des Bundestages dazu entschlossen hat, bar jeglicher Sachkenntnis und ohne Befragung der Journalistenverbände, die Panoramafreiheit deutlich einschränken zu wollen. Die Empfehlung lautet, eine Vergütungspflicht für die Abbildung von Werken – ausgenommen Bauwerken – im öffentlichen Raum einzuführen, die dann eintritt, wenn die Abbildung gewerblich verwertet wird und die Darstellungsabsicht sich auf das jeweilige Werk richtet. So zu finden auf Seite 265 des Berichtes der Enquête-Kommission.

Im Falle der Panoramafreiheit muss man sich fragen, welche Kriterien zu diesem recht seltsamen Vorschlag geführt haben. Der Verdacht liegt nahe, dass es eine Mischung aus dem Wunsch, eine weitere Einnahmequelle für Vergütungsinstanzen jeglicher Couleur zu eröffnen und einem Unverständnis (um nicht von Misstrauen zu sprechen) für Fotografen gewesen sein mag.

Ich mag jetzt nicht den oft geäußerten Satz wiederholen "In Zukunft zahlen wir noch Steuern fürs Luftholen" - allein die Gedankengänge dieser fragwürdigen Kommission gehen in diese Richtung und sind in dieser Form nicht nachvollziehbar.

Ich möchte daher alle Hobby-, Semi- und professionellen Fotografen bitten, einmal bei http://www.pro-panoramafreiheit.de/ vorbei zu schauen, sich eine Meinung zu bilden und diese gegebenenfalls dort zu artikulieren.

Wie schrieb Urs Schweitzer dort so treffend: "Die Initiative “PRO PANORAMAFREIHEIT” hat meine volle Unterstützung. Die Abschaffung / Einschränkung der Panoramafreiheit trifft jeden freien Fotografen, die Bildagenturen und viele Verlage ins Mark. Es schafft nur “Arbeit” für Juristen, passt aber leider in den allgemeinen Trend alles und jeden kontrollieren, überwachen zu wollen und ist letztendlich nichts als Zensur. WILLKOMMEN IN ABSURDISTAN !"



myby.de



als "Reisereporter" eine Kamera gewinnen

Die Preise hören sich nicht schlecht an:
EXILIM EX-Z100 Digitalkamera & 333 Foto-Abzüge als 1. Preis;
Digitalkamera1 Jahres-Abo des Magazins „Foto Praxis“ & 222 Foto-Abzüge als 2. Preis;
1 Foto-Buch „Pixum EasyBook“ Hardcover, 26 Seiten & 111 Foto-Abzüge als 3. Preis;
sowie
25 Gratis-Foto-Abzüge im 10cm-Format (exkl. Bearbeitung u. Versand) für alle Teilnehmer.

Pixum.de schreibt das Gewinnspiel wie folgt aus: "Sie haben auch einen unvergesslichen Urlaub erlebt? Dann laden Sie einfach Ihre Fotos samt Urlaubsbericht mit unserem Formular hoch und schon können Sie einen der hochwertigen Preise gewinnen!"

Einsendeschluss für den Foto-Wettbewerb “Pixum SummerZoom 2008” ist der 31.10.2008, wobei Fotos von professionellen Fotografen bei der Auswahl nicht berücksichtigt werden.






Samstag, 2. August 2008

Fotodateien: Original, Kopie, Bearbeitung

Die meisten (Hobby-) Fotografen werden ihre digitalen Schnappschüsse im sogenannten JPG-Format speichern und diese von der Speicherkarte der Kamera dann auf den Computer übertragen. Was viele nicht wissen: Mit jeden Öffnen und wieder Speichern einer solchen Foto-Datei geht eine erneute Komprimierung und damit ein Qualitätsverlust einher. Wer beim Kleinrechnen für Web-Galerien, E-Mails oder Ebay nicht aufpasst, hat deshalb schnell ein Problem: Es ist plötzlich kein optimales Original mehr vorhanden.

Programme, wie Picasa von Google umgehen dies, da das Original bei allen Bildbearbeitungen unangetastet bleibt und Veränderungen stets an einer Kopie vorgenommen werden. Wer jedoch Photoshop oder ein adäquates Programm verwendet, muss selbst darauf achten, dass er die modifizierte Variantes eines Fotos unter anderem Namen bzw. als Kopie speichert.

Bei Spiegel Online findet sich ein interessanter Beitrag, der sich zwar mit der Bildbearbeitung unter Photoshop befasst, aber sinngemäß auch für fast jede andere Bildbearbeitungssoftware Gültigkeit hat.

Mein Fazit: Besonders für Gelegenheitsfotografen und/oder Computerunerfahrene ein sehr lesenswerter Artikel.


..


Webnews



Was kaufen Sie als nächste Kamera?